Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
Emmi-Fly GmbH – operated by Franconia Air Service GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Rollen
(1) Diese AGB gelten für die Vermittlung und Organisation individueller
Luftbeförderungen (Charterflüge) durch die Emmi-Fly GmbH, Gerauer Straße 34,
64546 Mörfelden-Walldorf („Emmi-Fly“) unter der Marke emmi FLY, die operativ
von der Franconia Air Service GmbH („Franconia“) als Luftfahrtunternehmen auf
deren AOC durchgeführt werden.
(2) Emmi-Fly handelt als Vermittler mit Inkassovollmacht. Der
Beförderungsvertrag über die Luftbeförderung kommt unmittelbar zwischen dem
Kunden und Franconia zustande. Emmi-Fly erbringt vertragsakzessorische
Leistungen (Angebot, Disposition, Abrechnung/Inkasso) und kann Rechnungen im
Namen von Franconia bzw. als inkassoberechtigte Vermittlerin stellen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Emmi-Fly
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Abgrenzung: Diese AGB regeln ausschließlich die Vermittlung/Organisation
von Luftbeförderungen. Nicht erfasst sind andere Geschäftsbereiche der Emmi-Fly
GmbH; hierfür gelten eigene AGB und Buchungsabläufe.
§ 2 Begriffsbestimmungen
„Kunde“ ist die Person/Firma, die den Beförderungsvertrag abschließt.
„Passagier(e)“ sind die nach dem Vertrag zu befördernden Personen.
„Positioning/Transferflug“ sind Leer-/Fährenflüge zur Herstellung/Rückführung der
Einsatzbereitschaft für den Auftrag.
„Crew Duty On“ ist der dokumentierte Dienstbeginn der eingesetzten Crew.
§ 3 Vertragsschluss, Verbraucherschutz
(1) Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder online erfolgen. Angebote von
Emmi-Fly sind freibleibend.
(2) Der Beförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot
akzeptiert und Emmi-Fly die Buchung bestätigt (Textform genügt).
(3) Verbraucher-Hinweis (Widerruf): Bei Verträgen über Personenbeförderung
mit spezifischem Termin/Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§
312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Kunde kann jedoch vertraglich
§ 4 Leistungsumfang, „operated by“
(1) Die Luftbeförderung wird als Flugleistung durch Franconia erbracht (AOC,
Aufsicht LBA). Emmi-Fly organisiert die Durchführung mit Franconia und ist zum
Inkasso berechtigt.
(2) Inklusivpreis: Der vereinbarte Charterpreis umfasst die zur Durchführung des
bestätigten Flugplanes erforderlichen Standardleistungen (Flugleistung, Crew,
Lande-/Start- und Standard-Handling-Gebühren, ATC/En-route-Fees, Standard-
Catering).
(3) Nachberechnung bei kundenveranlassten Abweichungen nach
Vertragsschluss: Führt der Kunde nachträglich Änderungen oder Verzögerungen
herbei (z. B. spätere/andere Abflugzeit, zusätzliche Stopps, erhöhte Wartezeiten,
Abweichung von der Route), ist Emmi-Fly berechtigt, Mehr-/Nebenkosten (z. B.
zusätzliche PPR/Overtime, De-icing, Crew-Übernachtung/Per diem, weitere
Alternates, Handling-Upsize) gegen Nachweis nachzuberechnen.
§ 5 Preise, Währung, Zahlung
(1) Preise in EUR; zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
(2) Zahlungsart: Überweisung.
(3) Fälligkeit: sofort nach Vertragsschluss, spätestens 24 Stunden vor Abflug
vollständig eingegangen.
(4) Fremdwährungs-Drittleistungen (sofern ausnahmsweise erforderlich) werden
zum Abrechnungskurs des jeweiligen Dienstleisters weiterbelastet; Kursrisiko trägt
der Kunde.
(5) Bei Zahlungsverzug/Unklarheit über die Zahlung ist Emmi-Fly berechtigt, nach
Mahnung vom Vertrag zurückzutreten; Ansprüche nach § 6 bleiben unberührt.
§ 6 Stornierung/Kündigung durch den Kunden
(1) Kündigung/Storno ist jederzeit in Textform möglich.
(2) Stornopauschalen:
• Von Buchung bis 10 Tage vor Abflug: 20 % des Charterpreises.
• 10 Tage bis 24 Stunden vor Abflug: 50 % des Charterpreises.
• Ab Crew Duty On (inkl. Positioning): 100 % des Charterpreises.
(3) Bereits angefallene und von Dritten nicht erstattbare Kosten (z. B. PPR,
Handling, De-icing, Landegebühren, Crew-Übernachtung/Transport, Positioning etc.)
sind vom Kunden zu tragen. Etwaige Guthaben erstatten wir innerhalb von 14
Tagen auf dieselbe Zahlungsart, die der Kunde genutzt hat.
§ 7 Wartezeiten/Standzeiten
(1) Pünktlichkeit/Slots: Um die vertraglich vereinbarten Abflug- und
Ankunftszeiten einzuhalten, die zudem an flugplanerische Slot-/CTOT-Vorgaben
der Flugsicherung gekoppelt sind, ist ein pünktliches und rechtzeitiges
Erscheinen der Passagiere zwingend erforderlich.
(2) Verrechnung verspätungsbedingter Wartezeit: Kommt es seitens des
Kunden zu einer Verspätung, wird ab der 31. Minute je angefangene 30 Minuten
Wartezeit ein Entgelt von 250 EUR/30 Min. zzgl. MwSt. berechnet.
(3) No-Show-Verweis: Erscheinen Passagiere ohne vorherige rechtzeitige
Mitteilung an Emmi-Fly nicht innerhalb von 60 Minuten nach der bestätigten
Abflugzeit, gilt dies als No-Show; Emmi-Fly ist in diesem Fall berechtigt, die
Durchführung des Fluges abzubrechen. Ein Anspruch des Kunden auf Erbringung
der Leistung oder auf Erstattung besteht nicht; es werden 100 % des
Charterpreises fällig. Zusätzlich werden kausal entstandene Kosten (insbesondere
Slots, Handling, Crew-Duty, PPR-Gebühren sowie bereits angefallene Positioning-
/Standkosten) nachberechnet.
§ 8 Operative Bedingungen & Sicherheit
(1) Commander’s Discretion:
Entscheidungen zu Sicherheit, Wetter,
Performance, Route, Alternates obliegen allein dem Flugzeugkommandanten.
(2) EASA-FTL:
Die Durchführung des Fluges steht unter dem Vorbehalt
gesetzlicher Duty-/Restzeitgrenzen.
(3) Beförderungsverweigerung:
Emmi-Fly/Franconia dürfen die Beförderung
verweigern, wenn Zahlungen ausstehen, Angaben unzutreffend sind,
Sicherheitsrisiken bestehen (z. B. Alkohol-/Drogenbeeinflussung, aggressives
Verhalten, verbotene Gegenstände) oder behördliche/airport-seitige Vorgaben
entgegenstehen.
(4) Bordregeln:
Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten an Bord sind
verboten.
(5) Bewaffnete
Begleitung/Waffen: Bewaffnete Begleitung oder das Mitführen von
Waffen ist nur mit behördlicher Genehmigung und vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Emmi-Fly/Franconia zulässig.
(6) Tiere/Pets:
Emmi-Fly/Franconia befördern Tiere nur nach vorheriger OPSFreigabe.
Der Kunde/Passagier stellt eine geeignete Transportbox und
vollständige Dokumente bereit und erteilt einen Allergen-Hinweis.
Unangekündigte Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden;
Reinigungskosten bei Verschmutzung werden berechnet.
(7) Schwangerschaft/Medical (Betriebsregel):
• Bis einschließlich 31. Schwangerschaftswoche (SSW) ist eine Beförderung
grundsätzlich möglich; Emmi-Fly/Franconia können ein aktuelles ärztliches Fit-to-
Fly-Attest (nicht älter als 7 Tage) und eine OPS-Freigabe verlangen.
• Ab der 32. SSW erfolgt keine Beförderung.
• Nach Operationen, akuten Infektionen oder Unfällen ist ein ärztliches Attest
vorzulegen; die Beförderung steht unter dem Vorbehalt einer OPS-Freigabe.
• Medizinischer Sauerstoff/medizinische Geräte dürfen nur nach vorheriger
Anmeldung und schriftlicher Freigabe mitgeführt und verwendet werden.
§ 8b Unbegleitete Minderjährige (UMNR)
(1) Kinder unter 12 Jahren werden nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten
oder schriftlich bevollmächtigten volljährigen Person befördert.
(2) Unbegleitete Minderjährige von 12 bis einschließlich 17 Jahren werden nur
nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Emmi-Fly/Franconia und
vollständig ausgefülltem UMNR-Formular befördert. Erforderlich sind u. a.
Identitäts-/Kontaktdaten der Sorgeberechtigten, benannte Abholperson am Zielort
(ID-Prüfung), Erreichbarkeit während des gesamten Fluges sowie relevante
medizinische Hinweise.
(3) Emmi-Fly/Franconia können die Beförderung von UMNR ablehnen oder an
zusätzliche Auflagen/Gebühren knüpfen, wenn Sicherheits-, Dokumentations- oder
Betriebsgründe dies erfordern. Die Übergabe erfolgt nur an die im UMNR-Formular
namentlich benannte Person gegen Identitätsprüfung.
(4) Die Kommunikation im Rahmen des UMNR-Prozesses erfolgt in Deutsch oder
Englisch.
§ 9 Gepäck, Fracht & Gefahrgut
(1) Gepäckgrundsätze:
Es gelten die Gepäckbestimmungen von Emmi-
Fly/Franconia (aircraft-spezifisch; Softbags empfohlen). Der
Flugzeugkommandant entscheidet im Einzelfall über Zulässigkeit, Anzahl, Maße,
Gewicht und Verstauung des Gepäcks unter Berücksichtigung von Sicherheitsund
Performance-Vorgaben.
(2) Sondergepäck:
Sonder- oder Übermaßgepäck (z. B. Ski, Golf,
Muster/Prototypen) ist vorab anzumelden. Emmi-Fly/Franconia können die
Beförderung von Sondergepäck ablehnen oder von zusätzlichen Auflagen
abhängig machen; Mehrkosten (z. B. Handling, Positioning, Anpassungen der
Beladung) werden nachberechnet.
(3) Gefährliche Güter (Dangerous Goods):
Der Transport gefährlicher Güter ist
grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine zulässige Ausnahme nach den ICAOTechnical
Instructions (ICAO-TI) bzw. den IATA-Dangerous-Goods-Regulations
(IATA-DGR) greift und eine ausdrückliche vorherige Zustimmung von Emmi-
Fly/Franconia erteilt wurde. Im Zweifel entscheidet der Flugzeugkommandant.
(4) Frachtbeförderung (optional, nur mit Sondervereinbarung):
Eine eigenständige Frachtbeförderung (über Passagiergepäck hinaus) erfolgt nur auf
Grundlage einer gesonderten schriftlichen Frachtvereinbarung (z. B. Air
Waybill/Charterer’s Cargo Addendum) zwischen dem Kunden und Emmi-
Fly/Franconia. Ohne eine solche Vereinbarung wird keine Fracht befördert.
(5) Voraussetzungen & Pflichten des Kunden bei Fracht:
Der Kunde deklariert die Fracht vollständig und wahrheitsgemäß, verpackt transportsicher, beachtet
Export-/Import-, Zoll-, Sicherheits- und Sanktionsvorschriften und zeigt besondere
Anforderungen (zeitkritisch/temperiert/wertvoll) vorab an; lebende Tiere als Fracht
sind ausgeschlossen; Dangerous Goods nur nach ICAO-TI/IATA-DGR und
vorheriger schriftlicher Zustimmung. Emmi-Fly/Franconia können die
Annahme/den Transport ablehnen.
(6) Verladung, Limits & Kommandantenentscheid:
Verladung und Sicherung an
Bord erfolgen ausschließlich nach Vorgabe des Operators/Kommandanten;
aircraft-spezifische Limits (Gewicht/Volumen/CG/Performance) sind einzuhalten.
(7) Entgelte, Verzögerungen, Haftung:
Frachtentgelte, Handling, Zoll, Sicherheits-
Screening sowie kundenveranlasste Zusatzkosten (z. B. Wartezeit, PPR/Overtime,
Positioning) werden nach Aufwand berechnet. Es gelten die zwingenden
luftrechtlichen Haftungsregeln; weitergehende vertragliche Haftung ist – außer bei
Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
(8) Verweise (Informationszugang):
• Gepäckbestimmungen: [Link einfügen]
• Transportbestimmungen/Dangerous Goods (Operator Policy): [Link einfügen]
• Frachtzusatzbedingungen (Air Waybill/Charterer’s Cargo Addendum): [Link
einfügen]
§ 10 Höhere Gewalt / Unmöglichkeit
(1) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (u. a. Wetter, NOTAM/PPRRestriktionen,
ATC-Delays, Streiks Dritter, behördliche Anordnungen,
Sicherheitsereignisse) gelten als höhere Gewalt.
(2) In Fällen höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht; bereits nicht verbrauchte
Preisanteile werden erstattet, nicht erstattbare Kosten (inkl. bereits geflogenes
Positioning) trägt der Kunde.
(3) Emmi-Fly/Franconia sind berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges
Ersatzluftfahrzeug / einen Ersatz-Operator einzusetzen, sofern zumutbar und
ohne Mehrkosten für den Kunden.
§ 10a Flugzeiten, Verspätungen und Änderungen
(1) Zeitangaben (Abflug-/Ankunftszeiten) stehen unter dem Vorbehalt behördlicher
Anordnungen, Wetterbedingungen, ATC-/Slot-Vorgaben sowie sonstiger
betrieblicher Notwendigkeiten.
(2) Emmi-Fly/Franconia dürfen Flugzeiten, Flugrouten oder den eingesetzten
Flugzeugtyp aus wichtigen Gründen ändern, soweit dies zumutbar ist.
(3) Verspätungen/Änderungen aus höherer Gewalt oder betrieblichen Umständen
begründen keine Schadensersatzansprüche gegen Emmi-Fly/Franconia.
Gesetzliche Ansprüche (einschließlich nach VO (EG) 261/2004) bleiben
unberührt, soweit sie anwendbar sind.
(4) Emmi-Fly bemüht sich im Falle erheblicher Verspätungen/Änderungen um
zumutbare Umbuchungslösungen oder Erstattung nicht erbrachter
Leistungsanteile entsprechend § 10.
§ 11 Haftung, Fluggastrechte
(1) Für die Luftbeförderung gelten die zwingenden luftrechtlichen Haftungsregeln
(insb. Montreal-Übereinkommen) des Beförderers Franconia.
(2) Emmi-Fly haftet nur für eigene Pflichten aus Vermittlung/Organisation; eine
weitergehende Haftung ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit –
ausgeschlossen.
(3) EU-Fluggastrechte (VO 261/2004): Anwendung nur, soweit gesetzlich
zwingend vorgesehen; vertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht erweitert.
§ 11a Versicherung
(1) Die Luftbeförderung unterliegt den Pflichtversicherungen gemäß den
luftrechtlichen Vorschriften (insbesondere VO (EG) Nr. 785/2004). Die
erforderlichen Versicherungen werden vom Beförderer Franconia vorgehalten.
(2) Der Abschluss weiterer Versicherungen (z. B. Reise-/Reiserücktritts-
/Auslandskrankenversicherung) liegt in der Verantwortung des Kunden/der
Passagiere.
§ 12 Reisedokumente, Einreise, Kosten
(1) Pass/Visum/Health: Jeder Passagier ist für gültige Reisedokumente
verantwortlich.
(2) Einreiseverweigerung: Alle daraus entstehenden Kosten (Bußgelder,
Gebühren, Rückführung, Aufenthaltskosten) trägt der Kunde. Emmi-Fly/Franconia
haften hierfür nicht.
§ 13 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von Emmi-Fly (abrufbar unter: Datenschutz). Der Kunde
stellt sicher, dass die Weitergabe von Passagierdaten rechtmäßig erfolgt. Emmi-
Fly/Franconia dürfen Daten an beteiligte Dritte (Airports, Behörden, Handling) zur
Durchführung weitergeben.
§ 14 Sanktions-/Export-Compliance
Beförderungen, die gegen Sanktions-, Export- oder Embargorecht verstoßen, sind
unzulässig. Der Kunde sichert die Rechtskonformität zu. Bei Verstößen sind
Emmi-Fly/Franconia zur Lösung/Kündigung berechtigt; Ansprüche auf Kostenersatz
bleiben vorbehalten.
§ 15 Kommunikation, Änderungen
(1) Textform (E-Mail) genügt für Buchung, Änderungen, Stornierungen und
Bestätigungen.
(2) Emmi-Fly darf zur Durchführung verbundene Unternehmen/Erfüllungsgehilfen
einsetzen.
(3) Vertragssprache: Deutsch oder Englisch. Die Kommunikation in
Buchung/Flugvorbereitung erfolgt in einer dieser Sprachen.
§ 16 Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regel tritt eine dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende zulässige Regelung.
§ 17 Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprachfassung
(1) Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
(2) B2B-Fälle: Gerichtsstand Darmstadt.
(3) B2C-Fälle: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar; maßgeblich ist
die deutsche Fassung.
Lernen Sie emmi FLY näher kennen
Hinter emmiFLY steht ein engagiertes Team, das Leidenschaft für exklusive Reisen mit höchster Professionalität verbindet. Erfahren Sie mehr über unsere Werte, unsere Mission und das, was uns antreibt.